Fakten zum Gastransport im Kastenwagen

Seit dem 01.01.2021 haben sich die Anforderungen an den Transport von Gasen im Transporter (einem geschlossen Kastenwagen) durch die ADR 2021 geändert.

In diesem Beitrag https://trans-lining.de/gasdichte-laderaumtrennwand/ haben wir den gesetzlichen Sachverhalt bereits ausführlich dargelegt. Nun möchten wir Ihnen nachfolgen noch die wichtigsten Fakten darlegen.

Die Fakten aufs minimale komprimiert:

  • Beim Transport von Gasen in gedeckten Fahrzeugen – Fahrzeuge ohne ausreichende Belüftung, bspw. geschlossener Transporter wie Kastenwagen ohne Zusatzbelüftung – muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil (dem Laderaum) und dem Fahrerhaus verhindert werden. Diese Fahrzeuge benötigen seit dem 01.01.2021 eine gasdichte Laderaumtrennwand. Wir können Ihr Fahrzeug (neu oder gebraucht) mit einer gasdichten Trennwand ausstatten. Auch das Nachrüsten einer Trennwand und gasdichte beschichten ist Fahrzeugmodell unabhängig möglich. Fragen Sie noch heute an.
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  • Eine gasdichte Laderaumtrennwand ist wiederkehrend auf Gasdichtigkeit zu überprüfen. Ein Intervall für die regelmäßige Überprüfung der gasdichten Trennwand muss der Beförderer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Eine fachgerechte Überprüfung können Sie bei uns, Goliath Trans-Lining, beauftragen.
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