Transport von Lebensmitteln
Die Lebensmittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 852/2004 stellt genaue Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln. Das Kapitel IV umfasst die Beförderung von Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Nachfolgend werden die Anfordern praxisnah erklärt.
Leicht verderbliche Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte sind bei solchen Temperaturen zu transportieren, die eine Vermehrung von Mikroorganismen nicht zulassen. Dies kann entweder durch ausreichende Kühlung oder durch geeignete Heißhaltung (mehr als 65°C) erreicht werden. Beim Transportieren dürfen die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden.
Die Transportbehälter müssen für den Zweck geeignet und sauber sein. Der Laderaum muss so eingerichtet und instand gehalten werden, dass die Lebensmittel keinen mikrobiologischen oder anderen Verunreinigungen ausgesetzt sind. Dieser Zustand wird im Laderaum des Lieferwagens durch einen geschlossenen Laderaum ohne unzugänglichen Nischen, bestehend aus korrosionsfestem und pflegeleichten Materialien, welche leicht zu reinigen und desinfizieren sind, erhalten. Eine regelmäßige Reinigung und gegebenenfalls eine Desinfektion sind unbedingt erforderlich.
Lebensmittelprodukte dürfen nicht ohne Verwendung vollständiger Verpackungen bzw. geeigneter Behälter im Führerraum des Fahrzeuges, außerhalb des Fahrzeuges oder im Kofferraum gelagert werden. Der Transport von Lebensmitteln zusammen mit anderen Gegenständen oder Produkten ist verboten, wenn eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel möglich ist. Es ist sicherzustellen, dass Treibstoff oder dessen Dämpfe die Produkte nicht beeinflussen.
Fahrzeugausstattung für den Lebensmitteltransport
Für den temperierten Lebensmitteltransport von Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten gibt es Frischdienstausbauten, Kühlausbauten und Tiefkühlausbauten.
Für den Lebensmitteltransport ohne Temperierung gibt es hygienische Laderaumverkleidungen (sog. Hygieneausbau). Alle diese Laderaumausstattungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über eine räumliche Trennung von Fahrgastraum- & Laderaum verfügen und der Laderaum ohne unzugängliche Nischen & Hohlräume gestaltet ist. Die Laderaumoberflächen lassen sich hygienisch reinigen und können im Bedarfsfall desinfiziert werden. Die Lebensmittelsicherheit kann kontinuierlich gewahrt werden. Eine fugenfreie Materialverarbeitung mit abgerundeten Ecken aus bruchfesten Materialien ist bei der Auswahl des Laderaumausbaus ratsam. Ausbauten mit diesen Eigenschaften können langzeitig hygienisch instand gehalten werden. Sie sind leicht zu reinigen (bspw. ausschäumen, ausspritzen) sowie zu desinfizieren. In Fugen, Nischen und eckigen Kannten würden sich dem entgegen Verschmutzungen ansammeln.
Ein Holzausbau vom Fahrzeughersteller empfehlen sich auf Grund der Lebensmittelsicherheit nicht. Holz-Oberflächen lassen sich nicht hygienisch reinigen und nicht desinfizieren, Verschmutzungen und Lebensmittelreste können durch Ritze und Fugen hinter die Verkleidungsplatten gelangen. In der Praxis sind Keim- und Schimmelvermehrungen in den Verkleidungsplatten sowie in den unzugänglichen Bereichen hinter ihnen die Folge.
Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte kontaminieren beim Direktkontakt und/oder durch mikrobiologische oder andere Verunreinigungen in der Luft. Die Lebensmittelsicherheit kann mit einem Holzausbau im Laderaum nicht gewahrt werden.
Entsprechend der zu transportierenden Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte sind unterschiedliche Ausstattungen des hygienischen Laderaums geeignet. Temperaturaufzeichnungen für den Temperaturnachweis, Laderaumbelüftung gegen Feuchtigkeitsstau, hermetische Laderaumtrennung für den Transport unterschiedlicher Waren sind Beispiele dafür.
Den untemperierten Hygieneausbau Trans-Clean finden sie hier und den temperierten Frischdienstausbau Trans-Fresh finden Sie hier.